Haftungsausschluss & Datenschutzerklärung | zurück
1. Allgemeines
Lieferungen und Leistungen erfolgen von der Firma
Krähe Software Solution KG ausschließlich zu diesen Vertragsbedingungen.
Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an,
und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise in Widerspruch stehen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Krähe Software Solution KG schriftlich bestätigt werden.
2. Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische
Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Umfang der von uns zu
erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung
bzw. Rechnung festgelegt.
3. Gewährleistungsbestimmungen
Die Firma Krähe Software Solution KG tritt ihre
Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an
ihre Kunden ab. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren
Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Reparaturen, die außerhalb der
Gewährleistungsfrist von der Firma Krähe Software Solution KG für den
Kunden durchzuführen sind, werden gemäß der jeweils gültigen
Reparaturpauschalen berechnet. Durch Gewährleistung treten keine neuen
Gewährfristen in Kraft. Verschleißerscheinungen und die Folgen
unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind
von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährpflicht erlischt,
wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche
nach Eintreffen der Ware bei ihm mitteilt.
4. Haftung
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des
Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für
Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber
ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine
Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der
Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
oder Unterlassen der Firma Krähe Software Solution KG verursacht wurde.
5. Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über
sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger
Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer
Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen
per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten
ist. Betriebsstörungen - gleich welcher Sphäre und gleich wodurch
bedingt - befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter
Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6. Preise
Die Preise sind freibleibend.
7. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die
Rechnungen der Firma Krähe Software Solution KG 14 Tage nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Käufer verpflichtet sich, nach
Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung
in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht
ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der
Ware vor, bis sämtliche Forderungen des gegen den Käufer aus der
Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen
auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen
sind.
b) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt,
wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die
ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
c) Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach
Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im
Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt
die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderung in voller Höhe an
den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung
/Verbindung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert,
so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen
Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung
an.
d) Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer
auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch
verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen
nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung von
Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für den Verkäufer
vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Käufers
stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter
Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer das
Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit
anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenstände verarbeitet, so steht
dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur
Zeit der Verarbeitung zu.
f) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit die zu
sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist der Verkäufer auf
Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
g) Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes
Eigentum an dem Datenträger (Software-Nutzungslizenz) mit dem darin
verkörperten Programm. Die Software sowie etwaige Beschreibungen,
Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich
geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem Erwerb
der Software wird Ihnen das einfache und persönliche Recht, die
beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (d. h. mit
nur einer einigen Zentraleinheit [ CPU ]) zu benutzen, eingeräumt. Die
Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.
h) alle im Internet erhältlichen
Softwarelösungen können beliebig lange getestet werden. Die
Demo-Versionen besitzen den vollen Funktionsumfang. Einzige
Einschränkung sind die Ausdrucke auf einem Drucker oder eine Begrenzung
auf eine bestimmte Anzahl von Datensätzen. Angezeigte
Bildschirmausdrucke entsprechen den späteren Ausdrucken auf einem
Drucker. Nach dem Kauf und der Übermittlung der Lizenznummer ist
eine Rückgabe technisch nicht realisierbar und damit ausgeschlossen.
9. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Die Firma Krähe Software Solution KG macht darauf
aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberverletzungen
haften, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser
Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. Zudem machen wir darauf
aufmerksam, dass eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software
oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit einem Jahr
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist. Nicht betroffen ist davon
die Weitergabe der Demoversion.
10. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung
notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet
und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich
vertraulich behandelt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist
Jüterbog. Der Gerichtsstand ist Potsdam. Für Kunden aus Österreich und
der Schweiz Piesendorf mit dem Gerichtsstand Zell am See. Es wird
ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und Österreich
vereinbart.
12. Informationen gem. § 19 Abs. 3 AStG
Wir werden im Falle von Streitigkeiten bei Online-Geschäften an einem
Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teilnehmen. Die für uns
vorgesehene AS-Stelle:
Internet Ombudsmann
die Online Streitbeilegungsplattform:
ODR-V.
13. Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen
berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Mit
Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen
Bedingungen ihre Gültigkeit.